Behördliches Auskunftsersuchen § 93 AO: Drittdaten intern schützen – DSGVO-konform anonymisieren (§ 93 AO)
Das behördliche Auskunftsersuchen nach § 93 AO ist ein steuerliches Auskunftsverlangen der Finanzbehörde gegenüber Dritten, das die Vorlage steuerlich relevanter Unterlagen erfordert; gemäß § 30 AO gilt für alle Beteiligten das Steuergeheimnis. anonym.legal pseudonymisiert nicht angeforderte Drittdaten in der internen Aufbereitung, damit Umfang und Erforderlichkeit der Auskunft geprüft werden können, bevor die gesetzlich geschuldete Auskunft erteilt wird.
When this applies
Eine Finanz- oder Aufsichtsbehörde richtet ein Auskunftsersuchen nach § 93 AO an Sie, häufig zu einem Geschäftsvorfall mit einem ihrer Steuerpflichtigen, und verlangt Auskunft oder die Vorlage zugehöriger Unterlagen. In dieser Phase ermitteln Sie die einschlägigen Belege, prüfen, welche Angaben tatsächlich vom Ersuchen umfasst sind, und stimmen Umfang und Erforderlichkeit der Auskunft intern oder mit Beratern ab. Nach § 30 AO gilt für alle im Besteuerungsverfahren tätig gewordenen Personen das Steuergeheimnis; nach § 393 AO besteht zudem ein Verbot der Selbstbelastung. Aufbewahrungspflichtige Unterlagen sind gemäß § 147 AO 10 Jahre aufzubewahren; diese Frist gilt unabhängig von einem Ersuchen. Weil die zugrunde liegenden Unterlagen neben dem angefragten Sachverhalt auch Namen und Daten unbeteiligter Dritter enthalten, entsteht hier der Bedarf, diese Drittdaten in der internen Prüffassung zu pseudonymisieren — welche Daten die geschuldete Auskunft am Ende enthält, bleibt eine rechtliche Entscheidung.
How anonym.legal handles it
- Die zum Ersuchen ermittelten Unterlagen werden im Originalformat in anonym.legal eingelesen, ohne den Belegaufbau zu verändern.
- Die Engine durchsucht die Dokumente und erkennt Namen und Daten unbeteiligter Dritter, die vom Ersuchen nicht umfasst sind, aus über 267 unterstützten Entitätstypen.
- Diese nicht angeforderten Drittdaten werden in der internen Prüffassung konsistent pseudonymisiert, sodass derselbe Dritte über alle Unterlagen hinweg eindeutig zugeordnet bleibt.
- Die vom Ersuchen erfassten, sachverhaltsrelevanten Angaben bleiben im Klartext erhalten, damit Umfang und Erforderlichkeit der Auskunft beurteilt werden können.
- Die Zuordnung von Pseudonym zu Klarname wird in einer verschlüsselten Mapping-Tabelle mit EU-Datenresidenz festgehalten.
- Die rechtlich geschuldete Auskunft an die Behörde wird auf Basis der Klardaten erstellt; anonym.legal unterstützt die interne Vorbereitung und die Abgrenzung des Auskunftsumfangs.
What you provide
- Wortlaut des behördlichen Auskunftsersuchens
- Zum Sachverhalt ermittelte Belege und Unterlagen
- Übersicht der in den Unterlagen genannten unbeteiligten Dritten
Limitations & cautions
- Den Umfang der Auskunftspflicht nach § 93 AO — einschließlich der Subsidiaritätsprüfung nach § 93 Abs. 1 Satz 3 AO — und mögliche Verweigerungsrechte bewertet anonym.legal nicht; das bleibt eine rechtliche Einschätzung.
- Die fristgerechte, vollständige und wahrheitsgemäße Erteilung der Auskunft an die Behörde liegt in Ihrer Verantwortung.
- Die Re-Identifikation der internen Prüffassung setzt die sichere Verwahrung des zugehörigen Schlüssels voraus.
- Verstöße gegen DSGVO-Pflichten bei der Verarbeitung personenbezogener Prüfungsdaten können nach Art. 83 Abs. 5 DSGVO mit Bußgeldern bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Konzernjahresumsatzes geahndet werden.
FAQ
Hilft die Pseudonymisierung beim Abgrenzen des Auskunftsumfangs?
Ja, indem nicht angeforderte Drittdaten in der internen Fassung pseudonymisiert werden, treten die vom Ersuchen erfassten Angaben deutlicher hervor. Das erleichtert die interne Prüfung von Umfang und Erforderlichkeit. Die rechtliche Bewertung des Auskunftsumfangs bleibt aber Ihre Aufgabe.
Bleibt der angefragte Sachverhalt für die Prüfung lesbar?
Ja, die vom Ersuchen erfassten, sachverhaltsrelevanten Angaben bleiben im Klartext erhalten. Nur Daten unbeteiligter Dritter werden pseudonymisiert. So bleibt die Prüfung der geschuldeten Auskunft aussagekräftig.
Erstellt anonym.legal die Auskunft an die Behörde selbst?
Nein, anonym.legal erstellt keine behördliche Auskunft und ersetzt keine rechtliche Beratung. Die Software bereitet die zugrunde liegenden Unterlagen für die interne Prüfung auf. Die geschuldete Auskunft formulieren und übermitteln Sie auf Basis der Klardaten.