Insolvenzantrag: Schuldner- und Gläubigerdaten anonymisieren – DSGVO-konform anonymisieren (§ 13 InsO)
Der Insolvenzantrag nach § 13 InsO eröffnet das Insolvenzverfahren; bei Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO besteht für Geschäftsführer eine Antragspflicht binnen 3 Wochen, Verletzungen können mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Bußgelder bis 25.000 € geahndet werden (§ 15a InsO). anonym.legal pseudonymisiert Schuldner-, Gläubiger- und Drittdaten in Antragsentwürfen für die interne Prüfung, ohne die gerichtliche Originalfassung zu verändern.
When this applies
Der Insolvenzantrag eröffnet nach § 13 InsO das Verfahren und kann sowohl vom Schuldner als auch von einem Gläubiger gestellt werden; der Eigenantrag des Schuldners verlangt nach § 13 Abs. 1 Satz 3 InsO ein Verzeichnis der Gläubiger und ihrer Forderungen. Gemäß § 17 InsO liegt Zahlungsunfähigkeit in der Regel vor, wenn der Schuldner seine fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllt; bei drohender Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO und Überschuldung nach § 19 InsO ist der Eigenantrag ebenfalls zulässig. In der Entwurfsphase tragen Schuldnervertreter, Geschäftsführung oder bevollmächtigte Berater die Vermögens- und Schuldenlage zusammen. Seit Inkrafttreten der InsO im Jahr 1999 sind über 30.000 Unternehmensinsolvenzverfahren jährlich in Deutschland anhängig, laut Statistischem Bundesamt. Weil Antragsentwurf und Verzeichnis Namen, Anschriften, Geburtsdaten und Steuer-Identifikationsnummern zahlreicher Beteiligter enthalten, entsteht ein hoher Bedarf, diese Personendaten vor jeder internen Prüfung, Abstimmung mit Sachverständigen und Weitergabe an externe Berater zu schützen.
How anonym.legal handles it
- Antragsentwurf und Gläubigerverzeichnis werden im Originalformat in anonym.legal eingelesen, ohne die Struktur des Antrags zu verändern.
- Die Engine durchsucht den gesamten Text und erkennt Namen, Anschriften, Geburtsdaten und Steuer-Identifikationsnummern von Schuldner, Gläubigern und Dritten aus über 267 unterstützten Entitätstypen.
- Jede Person wird konsistent pseudonymisiert, sodass derselbe Schuldner oder Gläubiger über Antrag und Verzeichnis hinweg denselben Platzhalter erhält und die Bezüge nachvollziehbar bleiben.
- Die rechtlich tragenden Angaben — Forderungsgründe, Forderungshöhen und die Vermögensübersicht — bleiben im Klartext erhalten, damit die Aussagekraft des Antrags ungeschmälert bleibt.
- Jede Zuordnung von Pseudonym zu Klarname wird in einer verschlüsselten Mapping-Tabelle festgehalten, die ausschließlich innerhalb der EU gespeichert wird.
- Vor der offiziellen Einreichung beim Insolvenzgericht lässt sich der Antrag mit dem zugehörigen Schlüssel vollständig re-identifizieren, sodass die gerichtliche Endfassung wieder alle Klarnamen trägt.
What you provide
- Entwurf des Insolvenzantrags
- Gläubiger- und Forderungsverzeichnis nach § 13 Abs. 1 InsO
- Vermögensübersicht des Schuldners
- Optional: Vollmacht des antragstellenden Bevollmächtigten
Limitations & cautions
- Die anonymisierte Fassung ersetzt nicht den dem Insolvenzgericht vorzulegenden Originalantrag; die Antragspflicht gilt bei juristischen Personen binnen 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, und die Verantwortung für Fristwahrung liegt allein beim Antragsteller.
- anonym.legal bewertet weder das Vorliegen eines Eröffnungsgrundes (§§ 17–19 InsO) noch die Schlüssigkeit des Antrags; die Software bereitet ausschließlich die personenbezogenen Daten auf.
- Verstöße gegen die DSGVO bei der Weitergabe von Antragsentwürfen können gemäß Art. 83 Abs. 5 DSGVO mit bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Konzernjahresumsatzes geahndet werden.
FAQ
Darf ich den anonymisierten Antrag beim Gericht einreichen?
Nein. Das Insolvenzgericht benötigt die vollständige Originalfassung mit allen Klarnamen. Die anonymisierte Fassung dient internen Prüf-, Archiv- und Weitergabezwecken, etwa zur Abstimmung mit Sachverständigen. Vor der Einreichung re-identifizieren Sie den Antrag mit dem zugehörigen Schlüssel.
Bleiben Forderungshöhen und Beträge im Antrag erhalten?
Ja. Es werden ausschließlich personenbezogene Identifikatoren ersetzt; die Forderungsstruktur, die Beträge und die Vermögensübersicht bleiben unverändert. So bleibt der Antrag inhaltlich vollständig prüfbar, während die Identitäten geschützt sind.
Wie werden Steuer-Identifikationsnummern im Antrag behandelt?
Steuer-Identifikationsnummern zählen zu den über 267 erkannten Entitätstypen und werden als besonders sensible Identifikatoren markiert. Sie werden durch konsistente Platzhalter ersetzt und bleiben über die verschlüsselte Mapping-Tabelle reversibel zuordenbar. Die Aufbewahrungsfrist für steuerrelevante Unterlagen beträgt gemäß § 147 AO 10 Jahre; anonym.legal unterstützt eine DSGVO-konforme Archivierung in diesem Zeitraum.