Cookie-Einwilligung nach § 25 TTDSG: Consent-Logs anonymisieren – DSGVO-konform anonymisieren (§ 25 TTDSG)
Die Cookie-Einwilligung ist eine datenschutzrechtliche Pflicht nach § 25 TTDSG — in Kraft seit 1.12.2021 —, die für das Speichern und Auslesen von Informationen auf Endgeräten grundsätzlich die Einwilligung der Nutzenden verlangt; laut DSK-Orientierungshilfe (2022) sind nicht notwendige Cookies ohne vorherige Einwilligung unzulässig. Verstöße können nach Art. 83 Abs. 5 DSGVO mit bis zu 20 Mio. € geahndet werden. anonym.legal pseudonymisiert IP-Adressen und Gerätekennungen in Consent-Logs.
When this applies
Sie dokumentieren oder prüfen Cookie-Einwilligungen, und die Consent-Logs enthalten IP-Adressen oder Gerätekennungen. § 25 TTDSG — in Kraft seit 1.12.2021, umgesetzt aus Art. 5 Abs. 3 ePrivacy-Richtlinie — verlangt für das Speichern und Auslesen von Informationen auf Endgeräten die Einwilligung der Nutzenden. Die Einwilligung muss nach EDSA-Leitlinien 05/2020 freiwillig, spezifisch, informiert und unmissverständlich sein. Diese Protokolle enthalten Online-Kennungen, die nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO Personenbezug begründen können. Sollen die Logs für Auswertungen, Nachweise gegenüber der Aufsichtsbehörde oder interne Prüfungen verwendet werden, entsteht der Bedarf, diese Kennungen zu pseudonymisieren, ohne Zeitpunkt und Inhalt der Einwilligung zu verlieren. Verstöße gegen § 25 TTDSG können nach Art. 83 Abs. 5 DSGVO mit bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Konzernjahresumsatzes geahndet werden.
How anonym.legal handles it
- Consent-Logs und Einwilligungsnachweise werden im Originalformat eingelesen, ohne deren Struktur zu verändern.
- Die Engine durchsucht die Exporte und erkennt IP-Adressen, Gerätekennungen und weitere Online-Kennungen als PII aus über 267 unterstützten Entitätstypen.
- Diese werden konsistent pseudonymisiert, sodass dieselbe Kennung über mehrere Log-Einträge hinweg eindeutig zuordenbar bleibt.
- Zeitpunkt, Umfang und Inhalt der jeweiligen Einwilligung bleiben im Klartext erhalten, damit der Nachweis nach § 25 TTDSG belastbar bleibt.
- Die Zuordnung von Pseudonym zu Klarwert wird in einer verschlüsselten Mapping-Tabelle mit EU-Datenresidenz festgehalten.
- Die pseudonymisierte Auswertung lässt sich als Nachweis vorlegen oder archivieren, während sich die Originalkennungen bei Bedarf mit dem Schlüssel re-identifizieren lassen.
What you provide
- Consent-Logs des Einwilligungsmanagements
- Einwilligungsnachweise mit Zeitstempeln
- Konfiguration der eingesetzten Cookies
Limitations & cautions
- Ob die eingeholte Einwilligung den Anforderungen des § 25 TTDSG und der EDSA-Leitlinien 05/2020 genügt, bewertet anonym.legal nicht. Verstöße können nach Art. 83 Abs. 5 DSGVO mit bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Konzernjahresumsatzes geahndet werden.
- Reversible Pseudonymisierung ist nach Art. 4 Nr. 5 DSGVO keine Anonymisierung; die Kennungen bleiben mit dem Schlüssel re-identifizierbar und sind entsprechend zu sichern.
FAQ
Werden IP-Adressen in den Logs zuverlässig erkannt?
Ja, IP-Adressen und Online-Kennungen gehören zu den über 267 unterstützten Entitätstypen und werden pseudonymisiert. Werden proprietäre Kennungsformate nicht automatisch erfasst, lassen sie sich manuell als schützenswert markieren.
Bleibt der Einwilligungszeitpunkt für den Nachweis erhalten?
Ja, Zeitstempel, Umfang und Inhalt der Einwilligung bleiben erhalten; nur die Online-Kennungen werden pseudonymisiert. So bleibt der Consent-Log als Nachweis nach § 25 TTDSG (in Kraft seit 1.12.2021) verwendbar.
Kann ich große Consent-Log-Exporte verarbeiten?
Ja, anonym.legal verarbeitet umfangreiche Logexporte und pseudonymisiert die enthaltenen Kennungen konsistent. Dieselbe Kennung erhält dabei über alle Einträge hinweg dasselbe Pseudonym, sodass Auswertungen aussagekräftig bleiben.
Verbleiben die Consent-Daten innerhalb der EU?
Ja, die Verarbeitung und die verschlüsselte Mapping-Tabelle verbleiben mit EU-Datenresidenz innerhalb der europäischen Infrastruktur. So lassen sich die Einwilligungsnachweise aufbereiten, ohne die Online-Kennungen aus der EU zu verlagern.