Erbschaftsteuererklärung ErbStG: Nachlassdaten anonymisieren – DSGVO-konform anonymisieren (§ 1 ErbStG)
Die Erbschaftsteuer ist eine Verkehrsteuer nach § 1 ErbStG, die den Erwerb von Todes wegen besteuert; Freibeträge betragen 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € je Kind und 200.000 € je Enkel, Steuersätze reichen von 7 % bis 50 %. anonym.legal pseudonymisiert Nachlassdaten, damit Entwürfe und Bewertungen intern aufbereitet werden können.
When this applies
Der Erwerb von Todes wegen unterliegt nach § 1 ErbStG der Erbschaftsteuer; Höhe und Steuerklasse hängen vom Verwandtschaftsverhältnis ab. Freibeträge betragen gemäß ErbStG 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € je Kind und 200.000 € je Enkel; für sonstige Erwerber gelten nur 20.000 €. Steuersätze der Steuerklasse I reichen von 7 % bis 30 %, Steuerklasse II von 15 % bis 43 % und Steuerklasse III von 30 % bis 50 %. Sie erstellen daher eine Erbschaftsteuererklärung und werten Nachlassverzeichnis sowie Bewertungsunterlagen aus.
How anonym.legal handles it
- Nachlassverzeichnis, Testamente und Bewertungsunterlagen werden im Originalformat in anonym.legal eingelesen.
- Die Engine erkennt Namen von Erben, Verwandtschaftsgrade, Konten und Vermögenswerte aus über 267 unterstützten Entitätstypen.
- Die Beteiligten werden über alle Dokumente hinweg konsistent pseudonymisiert, sodass die Zuordnung der Erwerbe eindeutig bleibt.
- Werte, Bewertungsgrößen und die für die Berechnung maßgeblichen Tatsachen bleiben im Klartext erhalten, damit die Erklärung nachvollziehbar bleibt.
- Die Pseudonymzuordnung wird in einer verschlüsselten Mapping-Tabelle mit EU-Datenresidenz gespeichert.
- Vor der Einreichung beim Finanzamt wird die finale Erklärung mit dem zugehörigen Schlüssel vollständig re-identifiziert.
What you provide
- Nachlassverzeichnis und Bewertungsunterlagen
- Testament oder Erbvertrag
- Angaben zu den Erwerbern und Verwandtschaftsverhältnissen
- Konto- und Vermögensnachweise des Nachlasses
Limitations & cautions
- Die Bewertung einzelner Nachlassgegenstände und die Anwendung der Freibeträge — 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € je Kind — übernimmt anonym.legal nicht.
- Die Zuordnung der Steuerklasse (Sätze 7 %–30 % in Klasse I, bis 50 % in Klasse III) und die fristgerechte Abgabe der Erklärung müssen eigenständig beurteilt werden.
- Die Reversibilität der Pseudonymisierung hängt von der sicheren Verwahrung des Schlüssels ab; ohne ihn ist keine Re-Identifikation möglich. Datenschutzverstöße können gemäß DSGVO Art. 83 Abs. 5 Bußgelder von bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Konzernjahresumsatzes nach sich ziehen.
FAQ
Welche Freibeträge gelten bei der Erbschaftsteuer?
Nach dem ErbStG beträgt der persönliche Freibetrag für Ehegatten 500.000 €, für Kinder 400.000 €, für Enkel 200.000 € und für sonstige Erwerber nur 20.000 €. Darüber hinausgehende Nachlasswerte werden mit Steuersätzen von 7 % bis 50 % belastet, je nach Steuerklasse und Erwerbshöhe. Die genaue Berechnung übernimmt anonym.legal nicht.
Werden Verwandtschaftsverhältnisse als Personendaten behandelt?
Verwandtschaftsangaben mit Personenbezug können als zu schützende Daten markiert und pseudonymisiert werden. So bleibt der Datenschutz der Beteiligten bei der internen Aufbereitung gewahrt. Fallspezifische Angaben können Sie zusätzlich manuell kennzeichnen.
Kann ich Testament und Verzeichnis gemeinsam aufbereiten?
Ja, anonym.legal verarbeitet mehrere Dokumente und pseudonymisiert die Beteiligten konsistent. So bleibt ein Erbe über Testament und Nachlassverzeichnis hinweg demselben Pseudonym zugeordnet. Die Verarbeitung erfolgt mit EU-Datenresidenz und DSGVO-konform.
Lässt sich die Erklärung vor der Einreichung re-identifizieren?
Ja, die reversible Pseudonymisierung erlaubt mit dem zugehörigen Schlüssel jederzeit die Re-Identifikation der Beteiligten. Vor der Einreichung beim Finanzamt stellen Sie so die vollständige Fassung mit allen Klardaten wieder her. Da die Reversibilität an den Schlüssel gebunden ist, sollten Sie diesen sorgfältig verwahren.