Verrechnungspreise § 1 AStG: Konzerndaten anonymisieren – DSGVO-konform anonymisieren (§ 1 AStG)
Für grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen verlangt § 1 AStG den Fremdvergleichsgrundsatz; die Dokumentationspflicht greift gemäß § 90 Abs. 3 AO i.V.m. § 162 AO ab 6 Mio. € Umsatz mit nahestehenden Personen. anonym.legal pseudonymisiert Vertrags- und Transaktionsdaten, damit Analysen intern aufbereitet werden können, ohne Personen offenzulegen.
When this applies
Für Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen im Ausland verlangt § 1 AStG, dass die Einkünfte dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen; weichen die vereinbarten Bedingungen davon ab, sind die Einkünfte entsprechend zu korrigieren. Die Dokumentationspflicht nach § 90 Abs. 3 AO i.V.m. § 162 AO tritt ab einem Umsatz von 6 Mio. € mit nahestehenden Personen ein; bei Verletzung drohen Strafzuschläge von 5 % bis 10 % des Korrekturbetrags. Sie erstellen oder prüfen daher eine Verrechnungspreisdokumentation für grenzüberschreitende konzerninterne Transaktionen. Weil diese Dokumentation Vertrags- und Transaktionsdaten verbundener Unternehmen samt Ansprechpartnern enthält, besteht hier der Bedarf, die beteiligten Personen bei der Analyse und Abstimmung zu schützen.
How anonym.legal handles it
- Verträge, Transaktionsübersichten und Funktionsanalysen werden im Originalformat in anonym.legal hochgeladen.
- Die Engine erkennt Namen von Ansprechpartnern, Steuernummern und Konten aus über 267 unterstützten Entitätstypen.
- Die Personen werden über alle Dokumente hinweg konsistent pseudonymisiert, sodass die Zuordnung der Transaktionen eindeutig bleibt.
- Transaktions- und Margendaten, Funktionsprofile und Vertragskonditionen ohne Personenbezug bleiben im Klartext erhalten, damit der Fremdvergleich nachvollziehbar bleibt.
- Die Pseudonymzuordnung wird in einer verschlüsselten Mapping-Tabelle mit EU-Datenresidenz gespeichert.
- Mit dem zugehörigen Schlüssel lässt sich die Dokumentation bei Bedarf re-identifizieren, während die anonymisierte Fassung intern oder mit Beratern abgestimmt werden kann.
What you provide
- Verträge der verbundenen Unternehmen
- Transaktions- und Funktionsanalysen
- Übersichten zu den konzerninternen Leistungsbeziehungen
- Angaben zu den beteiligten Ansprechpartnern
Limitations & cautions
- Ob die angesetzten Verrechnungspreise dem Fremdvergleich entsprechen, ist eine steuerliche Wertung, die anonym.legal nicht vornimmt; die Dokumentationspflicht greift ab 6 Mio. € Umsatz mit nahestehenden Personen gemäß § 90 Abs. 3 AO.
- Die Auswahl der Verrechnungspreismethode und der Vergleichsdaten bleibt fachliche Beurteilung; bei fehlender Dokumentation drohen Strafzuschläge von 5 % bis 10 % des Korrekturbetrags.
- Die Reversibilität der Pseudonymisierung hängt von der sicheren Verwahrung des Schlüssels ab; ohne ihn ist keine Re-Identifikation möglich. Datenschutzverstöße können gemäß DSGVO Art. 83 Abs. 5 Bußgelder von bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Konzernjahresumsatzes nach sich ziehen.
FAQ
Ab wann besteht eine Verrechnungspreisdokumentationspflicht?
Die Dokumentationspflicht nach § 90 Abs. 3 AO i.V.m. § 162 AO greift ab einem Umsatz von 6 Mio. € mit nahestehenden Personen im Sinne des § 1 AStG. Bei Verletzung dieser Pflicht drohen Strafzuschläge von 5 % bis 10 % des Korrekturbetrags. anonym.legal bereitet die Dokumentationsunterlagen datenschutzkonform auf.
Werden Ansprechpartner in den Verträgen geschützt?
Ja, Namen genannter Ansprechpartner werden als PII erkannt und konsistent pseudonymisiert. Auch zugehörige Steuernummern und Konten werden dabei erfasst. Fallspezifische Angaben können Sie zusätzlich manuell als schützenswert markieren.
Kann ich die Dokumentation mit Beratern teilen?
Ja, die anonymisierte Fassung lässt sich datenschutzkonform mit externen Beratern abstimmen. Vor einer offiziellen Vorlage re-identifizieren Sie die Dokumentation mit dem Schlüssel. Die Verarbeitung erfolgt mit EU-Datenresidenz und DSGVO-konform.
Werden die Konzerndaten außerhalb der EU verarbeitet?
Nein, Verarbeitung und Speicherung erfolgen mit EU-Datenresidenz, und die Pseudonymisierung ist auf DSGVO-Konformität ausgelegt. Gerade bei grenzüberschreitenden Konzerndaten ist die EU-Datenresidenz ein wesentlicher Schutz. Auch die verschlüsselte Mapping-Tabelle verbleibt innerhalb der EU.