Transparenzregister § 20 GwG: Daten wirtschaftlich Berechtigter anonymisieren – DSGVO-konform anonymisieren (§ 20 GwG)
Das Transparenzregister ist ein öffentliches Register nach §§ 19 und 20 GwG, das seit 2017 die Eintragung wirtschaftlich Berechtigter von GmbH, AG, Stiftungen und eingetragenen Personengesellschaften verlangt und Namen, Geburtsdaten, Wohnorte sowie Beteiligungsverhältnisse erfasst. Verstöße gegen Eintragungspflichten können gemäß § 56 GwG mit Bußgeldern bis zu 1 Mio. € geahndet werden. anonym.legal pseudonymisiert diese Daten für interne Prüfungen.
When this applies
Vor der Mitteilung an das Transparenzregister nach § 20 GwG ermitteln und dokumentieren Sie die wirtschaftlich Berechtigten anhand von Gesellschafterlisten, Beteiligungsketten und Ausweisangaben. Das Transparenzregister besteht seit 2017; gemäß § 19 GwG gilt als wirtschaftlich Berechtigter, wer mehr als 25 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte hält. In dieser Phase werden Beteiligungsübersichten erstellt, Meldeentwürfe vorbereitet und mit Steuer- oder Rechtsberatern abgestimmt. Die Aufbewahrungspflicht für Registerunterlagen beträgt gemäß § 8 GwG 5 Jahre. Weil diese Unterlagen Name, Geburtsdatum, Wohnort und Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses der Betroffenen nennen, entsteht hier der Bedarf, deren Identität außerhalb der eigentlichen Meldung zu schützen, während die Beteiligungsstruktur nachvollziehbar bleibt.
How anonym.legal handles it
- Gesellschafterlisten, Beteiligungsketten und Meldeentwürfe werden im Originalformat in anonym.legal eingelesen.
- Die Engine durchsucht die Unterlagen und erkennt Name, Geburtsdatum, Wohnort und Beteiligungsangaben aus über 267 unterstützten Entitätstypen.
- Die wirtschaftlich Berechtigten werden konsistent pseudonymisiert, sodass dieselbe Person über alle Listen und Beteiligungsstufen hinweg eindeutig zugeordnet bleibt.
- Die Beteiligungsstruktur — Quoten, Stimmrechte und Kontrollverhältnisse ohne unmittelbaren Personenbezug — bleibt im Klartext erhalten, damit die Übersicht prüfbar bleibt.
- Die Zuordnung von Pseudonym zu Klarname wird in einer verschlüsselten Mapping-Tabelle mit EU-Datenresidenz festgehalten.
- Die eigentliche Mitteilung an das Transparenzregister erfolgt mit Klardaten, während die anonymisierte Fassung für interne Prüfung und Abstimmung dient.
What you provide
- Gesellschafterlisten und Beteiligungsketten
- Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten
- Entwurf der Mitteilung an das Transparenzregister
Limitations & cautions
- Wer im Rechtssinne wirtschaftlich Berechtigter ist und welche Angaben mitzuteilen sind, bewertet anonym.legal nicht; maßgeblich ist die Schwelle von mehr als 25 % nach § 3 Abs. 2 GwG — die fachliche Einschätzung obliegt dem Geldwäschebeauftragten oder einem Berater.
- Die eigentliche Mitteilung an das Transparenzregister muss mit Klardaten erfolgen; anonym.legal unterstützt nur die interne Aufbereitung.
- Die Re-Identifikation setzt die sichere Verwahrung des zugehörigen Schlüssels voraus.
- Verstöße gegen DSGVO-Pflichten bei der Verarbeitung personenbezogener Verpflichtetendaten können nach Art. 83 Abs. 5 DSGVO mit Bußgeldern bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Konzernjahresumsatzes geahndet werden.
FAQ
Bleibt die Beteiligungsstruktur in der Übersicht erkennbar?
Ja, Quoten, Stimmrechte und Kontrollverhältnisse bleiben im Klartext erhalten; nur identifizierende Personendaten werden pseudonymisiert. So lässt sich die Beteiligungskette weiterhin nachvollziehen und prüfen. Die Zuordnung zu den einzelnen Personen bleibt über die verschlüsselte Tabelle wiederherstellbar.
Werden Geburtsdaten und Wohnorte zuverlässig erkannt?
Ja, Geburtsdaten, Wohnorte und Namen gehören zu den über 267 unterstützten Entitätstypen und werden pseudonymisiert oder maskiert. Nicht automatisch erkannte Angaben können Sie zusätzlich manuell als schützenswert markieren. So bleibt kein identifizierendes Merkmal ungeschützt.
Muss die Meldung selbst mit Klardaten erfolgen?
Ja, die Mitteilung an das Transparenzregister erfolgt mit Klardaten; anonym.legal dient nur der internen Prüfung und der Abstimmung mit Beratern. Für die finale Meldung stellen Sie die Klardaten über die verschlüsselte Zuordnung wieder her. Die anonymisierte Fassung können Sie parallel weiterverwenden.