Recruiting
Recruiting covers all activities to attract, select, and hire employees and is governed in particular by the General Equal Treatment Act (AGG) and § 26 BDSG, which ties the processing of personal data for the intended employment relationship to actual necessity. Recruiting processes applications and candidate profiles full of identifying personal data. anonym.legal pseudonymizes that data GDPR-compliantly so selection teams can evaluate applications neutrally, analyze sourcing lists, and share profiles without unnecessarily exposing candidate identities or fostering bias.
By the numbers
Im Jahr 2023 wandten sich rund 10.800 Menschen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes — ein Rekordwert mit 22 % Anstieg gegenüber dem Vorjahr; über 2.600 Beratungsanfragen betrafen Diskriminierung im Beschäftigungskontext.
Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Pressemitteilung zum Jahresbericht 2023 (25. Juni 2024)
Nach § 15 AGG ist eine Entschädigung bei diskriminierender Nichteinstellung auf maximal drei Monatsvergütungen begrenzt; Ansprüche müssen innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Ablehnung schriftlich geltend gemacht werden.
§ 15 Abs. 2 und 4 AGG, Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz)
When this doesn't apply
- anonym.legal bewertet nicht, ob das Auswahlverfahren den Anforderungen des AGG entspricht, und ersetzt keine arbeitsrechtliche Beratung zur Diskriminierungsfreiheit des Prozesses.
- Die Software pseudonymisiert Bewerberdaten, trifft aber keine Eignungsentscheidung und prüft nicht, ob die Ausschreibung nach § 11 AGG zulässig formuliert ist.
- Handschriftliche oder mündliche Bewerbungsunterlagen sowie Dokumente in Sprachen außerhalb des unterstützten Sprachraums können nicht automatisch vollständig erfasst werden.
Tasks
Eingehende Bewerbungen anonymisieren: Recruiting-Daten schützen
Active Sourcing dokumentieren: Kandidatenprofile anonymisieren
AGG-konforme Bewerbungsbearbeitung: diskriminierungsrelevante Merkmale ausblenden
§ 11 AGGBeschäftigtendatenschutz im Bewerbungsprozess: Bewerberdaten nach § 26 BDSG schützen
§ 26 BDSGWeitergabe an Personalvermittler: Bewerberprofile anonymisieren
Interview-Notizen und Assessment-Bögen anonymisieren