Weitergabe an Personalvermittler: Bewerberprofile anonymisieren – DSGVO-konform anonymisieren
Der Vermittlungsvertrag nach § 296 SGB III ist ein entgeltlicher Vertrag zur Arbeitnehmersuche; gemäß § 296a SGB III darf die Vergütung bei Vermittlung Arbeitsloser 2.000 € nicht übersteigen. Wer Suchaufträge vergibt, tauscht Profile und Shortlists mit Namen und Kontaktdaten aus; anonym.legal pseudonymisiert diese Daten reversibel. Art. 28 DSGVO verlangt einen Auftragsverarbeitungsvertrag; Verstöße sind nach Art. 83 Abs. 5 DSGVO mit bis zu 20 Mio. € bußgeldbewehrt.
When this applies
In dieser Phase arbeiten Sie mit einem Personalvermittler oder einer Recruiting-Agentur zusammen und tauschen Bewerberprofile, Shortlists oder Eignungsbewertungen über die Unternehmensgrenze hinweg aus. Weil ein externer Dienstleister nicht denselben internen Schutz wie Ihre eigenen Systeme bietet und der Datenfluss zu einem eigenständigen Empfänger geht, entsteht hier der Bedarf, die Profile vor der Weitergabe auf das für die Abstimmung Erforderliche zu reduzieren. Eine Shortlist enthält typischerweise Name, aktuellen Arbeitgeber, Kontaktdaten und Bewertungen zu jedem Kandidaten, doch für die Abstimmung von Eignung, Senioritätsstufe und Passung zur Stelle ist die Identität zunächst nicht erforderlich. Indem die identifizierenden Angaben pseudonymisiert werden, während Skills, Erfahrung und Bewertungskriterien lesbar bleiben, lässt sich die fachliche Abstimmung mit der Agentur führen, ohne sämtliche Kandidaten-Identitäten in eine fremde Umgebung zu übertragen. Erst wenn ein Kandidat tatsächlich in den Prozess übernommen oder kontaktiert wird, ist die Klaridentität gegenüber den dafür Berechtigten herzustellen. So bleibt die Weitergabe nachvollziehbar auf das begrenzt, was der Suchauftrag in der jeweiligen Stufe wirklich verlangt — und Unterlagen der abgelehnten Kandidaten sind nach BAG-Standard 6 Monate aufzubewahren.
How anonym.legal handles it
- Shortlist, Kandidatenprofile oder Eignungsbewertungen werden im Originalformat in anonym.legal eingelesen, ohne die Listenstruktur zu verändern.
- Die Engine durchsucht den Bestand und erkennt Name, aktuellen Arbeitgeber, Standort und Kontaktdaten aus über 267 unterstützten Entitätstypen.
- Jeder Kandidat wird konsistent pseudonymisiert, sodass er über mehrere Listen und Abstimmungsrunden hinweg eindeutig zugeordnet bleibt.
- Auswertungsrelevante Angaben — Skills, Berufserfahrung, Senioritätsstufe und Bewertungskriterien ohne Personenbezug — bleiben im Klartext erhalten.
- Die Zuordnung von Pseudonym zu Klarname wird in einer verschlüsselten Mapping-Tabelle mit EU-Datenresidenz festgehalten.
- Wird ein Kandidat in den Prozess übernommen, re-identifizieren ausschließlich Berechtigte das jeweilige Profil mit dem Schlüssel.
What you provide
- Shortlist oder Kandidatenliste der Agentur
- Anforderungsprofil und Bewertungskriterien des Suchauftrags
- Angaben zu den zu schützenden Kontakt- und Arbeitgeberdaten
Limitations & cautions
- anonym.legal bewertet nicht die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Weitergabe an den Dienstleister und ersetzt keinen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO; die Software bereitet ausschließlich die Daten auf.
- Die Auswahl der Kandidaten und die Steuerung des Suchauftrags bleiben in Ihrer Verantwortung; AGG-Ansprüche (§ 15 Abs. 2 AGG, bis zu 3 Monatsgehälter) sind binnen 2 Monaten geltend zu machen (§ 15 Abs. 4 AGG).
- Die Re-Identifikation setzt voraus, dass der zugehörige Schlüssel sicher verwahrt und nur Berechtigten zugänglich ist.
- Verstöße gegen DSGVO-Pflichten bei der Verarbeitung von Bewerber- und Recruitingdaten können nach Art. 83 Abs. 5 DSGVO mit Bußgeldern bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Konzernjahresumsatzes geahndet werden.
FAQ
Bleiben Skills und Eignungskriterien für die Abstimmung erhalten?
Ja, Skills, Berufserfahrung, Senioritätsstufe und Bewertungskriterien bleiben im Klartext sichtbar. Nur identifizierende Daten wie Name, Arbeitgeber und Kontaktdaten werden pseudonymisiert. So lässt sich die Passung mit der Agentur fachlich besprechen.
Muss ich der Agentur die Klaridentitäten überhaupt übergeben?
Für die fachliche Abstimmung von Eignung und Passung genügt zunächst die pseudonymisierte Fassung. Erst wenn ein Kandidat in den Prozess übernommen oder kontaktiert wird, ist die Klaridentität gegenüber den Berechtigten herzustellen. So bleibt die Weitergabe auf das Erforderliche begrenzt.
Bleiben Kandidaten über mehrere Abstimmungsrunden zuordenbar?
Ja, jeder Kandidat wird konsistent pseudonymisiert und behält über Listen und Runden hinweg dasselbe Pseudonym. So bleibt die Pipeline nachvollziehbar, ohne Klarnamen mitzuführen. Bei Übernahme in den Prozess re-identifizieren Berechtigte das Profil mit dem Schlüssel.
Was gilt für die Vergütung privater Personalvermittler nach SGB III?
Gemäß § 296 SGB III bedarf der Vermittlungsvertrag der Schriftform; laut § 296a SGB III ist die Vergütung bei der Vermittlung von Arbeitslosen auf 2.000 € begrenzt. Für Fach- und Führungskräfte ohne Leistungsbezug gelten abweichende Regelungen. anonym.legal pseudonymisiert die Kandidatenprofile für die Abstimmung mit dem Vermittler, ohne die vertraglich vereinbarten Konditionen zu verändern.