Bewerberauskunft erteilen: Daten Dritter anonymisieren – DSGVO-konform anonymisieren (Art. 15 DSGVO)
Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO ist ein Betroffenenrecht, das jedem Bewerber einen Anspruch auf Kopie seiner gespeicherten Daten gibt; gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO ist die Auskunft binnen 30 Tagen zu erteilen, und Drittrechte dürfen nach Art. 15 Abs. 4 DSGVO der Herausgabe entgegenstehen. anonym.legal pseudonymisiert Personendaten Dritter, damit der Datenexport vollständig erteilt werden kann.
When this applies
Sie beantworten ein Auskunftsersuchen, mit dem ein Bewerber nach Art. 15 DSGVO Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten und eine Kopie verlangt. Auswahlprotokolle, interne Bewertungen, E-Mail-Verkehr und Notizen enthalten neben den Daten des Auskunftsuchenden regelmäßig Namen und Bewertungen Dritter — Mitbewerber, Auswählende und Referenzgeber. Laut Art. 12 Abs. 3 DSGVO beträgt die Antwortfrist 30 Tage; gemäß DSGVO, die seit 2018 gilt, können Aufsichtsbehörden bei Verstößen Bußgelder verhängen. Weil Drittrechte der Auskunft entgegenstehen können, besteht hier der Bedarf, die Daten Dritter zu schützen, während die den Antragsteller betreffenden Angaben vollständig und lesbar bleiben.
How anonym.legal handles it
- Die zum Bewerber gespeicherten Unterlagen und Exporte werden im Originalformat in anonym.legal hochgeladen.
- Die Erkennung prüft den Inhalt gegen über 267 Entitätstypen und markiert Namen, Kontaktdaten und Bewertungen mit Personenbezug.
- Die Daten Dritter — Mitbewerber, Auswählende und Referenzgeber — werden konsistent pseudonymisiert, während die Angaben zum Antragsteller im Klartext bleiben.
- Auskunftsrelevante Inhalte zum Antragsteller — gespeicherte Daten, Zwecke, Empfänger und Speicherdauer — bleiben für den Export vollständig lesbar.
- Die Zuordnung von Pseudonym zu Klarnamen wird in einer verschlüsselten Mapping-Tabelle mit EU-Datenresidenz festgehalten.
- Die anonymisierte Auskunftskopie wird an den Bewerber herausgegeben; intern lässt sich der Vorgang über den Schlüssel re-identifizieren.
What you provide
- Auskunftsersuchen des Bewerbers
- Zum Bewerber gespeicherte Unterlagen, Notizen und Korrespondenz
- Liste der zu schützenden Dritten
Limitations & cautions
- Ob und in welchem Umfang die Auskunft nach Art. 15 DSGVO zu erteilen ist und welche Drittrechte überwiegen, bewertet anonym.legal nicht; das bleibt eine rechtliche Einschätzung.
- Die Software bereitet die Auskunftskopie auf und ersetzt kein Auskunfts- oder Fristenmanagement in Ihren Fachsystemen.
- Eine spätere Re-Identifizierung gelingt nur, solange der zugehörige Schlüssel in Ihrer Verwahrung verbleibt.
- Verstöße gegen DSGVO-Pflichten bei der Verarbeitung von Bewerberdaten können nach Art. 83 Abs. 5 DSGVO mit Bußgeldern bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Konzernjahresumsatzes geahndet werden.
FAQ
Bleiben die Daten des Antragstellers vollständig erhalten?
Ja, die zum Antragsteller gespeicherten Daten, Zwecke, Empfänger und Speicherdauer bleiben im Klartext erhalten. Nur die Personendaten Dritter werden pseudonymisiert. So lässt sich die Auskunftskopie vollständig erteilen, ohne unbeteiligte Personen offenzulegen.
Wie werden die Rechte Dritter beim Export geschützt?
Namen, Kontaktdaten und Bewertungen Dritter werden erkannt und konsistent pseudonymisiert, bevor die Kopie herausgegeben wird. Jede dritte Person erhält ein eindeutiges Pseudonym. So bleiben Mitbewerber, Auswählende und Referenzgeber in der Auskunft verdeckt.
Welche Frist gilt für die Bearbeitung eines Auskunftsersuchens?
Gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO ist das Auskunftsersuchen innerhalb von 30 Tagen zu beantworten. Bei komplexen oder zahlreichen Anträgen kann die Frist auf 3 Monate verlängert werden; die Verlängerung ist dem Bewerber jedoch innerhalb der ersten 30 Tage mitzuteilen. Laut DSGVO, gültig seit 2018, sind Verstöße bußgeldbewehrt.
Entscheidet die Software über den Umfang der Auskunft?
Nein, anonym.legal entscheidet nicht über den Umfang der Auskunft nach Art. 15 DSGVO oder das Überwiegen von Drittrechten. Die Software bereitet ausschließlich die Daten auf. Die Festlegung, welche Angaben herauszugeben sind, bleibt Ihre Aufgabe.